Beschluss des Rates vom 28. September 2021 zur Ernennung einer Vorsitzenden einer Beschwerdekammer und zur Verlängerung der Amtszeit eines Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum. 2021/C 393 I/01
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Frau Nina Maria KORJUS, geboren am 30. Juni 1971 in Joensuu (Finnland) wird für eine Amtszeit von fünf Jahren zur Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des EUIPO ernannt.
2 Der Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des EUIPO festgelegt.
Article 2
Die Amtszeit von Herrn Sven STÜRMANN als Vorsitzender einer Beschwerdekammer des EUIPO wird hiermit für den Zeitraum von fünf Jahren verlängert, der am 1. August 2022 beginnt und am 31. Juli 2027 endet.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions