Durchführungsbeschluss (EU) 2021/945 der Kommission vom 10. Juni 2021 betreffend einen von Rumänien gemeldeten Erlassentwurf zu Informationen über die Frische von Fisch (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4052) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Rumänien nimmt den am 18. November 2019 gemeldeten Erlassentwurf hinsichtlich der Verpflichtung der Wirtschaftsbeteiligten zur Information der Verbraucher über die Frische von Fisch nicht an.
Article 2
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
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