Beschluss (EU) 2021/964 des Rates vom 26. Mai 2021 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union
Text
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Article 1
Das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 31 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Die Union wird in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens durch die Kommission vertreten. Die Mitgliedstaaten können als Mitglieder der Delegation der Union an den Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses für die Umsetzung des Abkommens teilnehmen.
Article 4
In Bezug auf Änderungen der Anhänge des Abkommens gemäß dessen Artikel 26 wird die Kommission ermächtigt, nach dem Verfahren gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates solche Änderungen im Namen der Union zu billigen.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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