Durchführungsbeschluss (EU) 2021/988 der Kommission vom 16. Juni 2021 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4118) (Nur der dänische, deutsche, englische, französische, griechische, italienische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, spanische, tschechische und ungarische Text sind verbindlich)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EGFL oder des ELER gemeldeten Ausgaben werden von der Finanzierung durch die Union ausgeschlossen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien und das Königreich Schweden gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions