Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1003 der Kommission vom 18. Juni 2021 zur Gewährung von Ausnahmen für bestimmte Mitgliedstaaten in Bezug auf die Übermittlung von Statistiken gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4237) (Nur der dänische, deutsche, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische, slowakische und spanische Text sind verbindlich)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang dargelegten Ausnahmen von der Verordnung (EU) 2019/2152 und der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 werden den dort aufgeführten Mitgliedstaaten gewährt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, das Königreich Dänemark, die Republik Estland, Irland, das Königreich Spanien, die Italienische Republik, die Republik Zypern, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Portugiesische Republik, die Slowakische Republik und die Republik Finnland gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions