Beschluss (GASP) 2021/1009 des Rates vom 18. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Text
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Article 2 Ziele
1 Das Ziel der EUBAM Libyen besteht darin, die libyschen Behörden beim Aufbau staatlicher Sicherheitsstrukturen in Libyen zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen Grenzmanagement, Strafverfolgung und Strafjustiz, um dazu beizutragen, kriminelle Organisationen zu zerschlagen, die insbesondere an Schleuserkriminalität, Menschenhandel und Terrorismus in Libyen und im zentralen Mittelmeerraum beteiligt sind.
2 Die EUBAM Libyen unterstützt die Friedensbemühungen unter Führung der Vereinten Nationen in Libyen in den Bereichen Grenzmanagement, Strafverfolgung und Strafjustiz.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2021.
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