Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1073 der Kommission vom 28. Juni 2021 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Vorschriften für die Umsetzung des mit der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Vertrauensrahmens für das digitale COVID-Zertifikat der EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die technischen Spezifikationen für das digitale COVID-Zertifikat der EU, in denen die allgemeine Datenstruktur, die Verschlüsselungsmechanismen und der Transportverschlüsselungsmechanismus in einem maschinenlesbaren optischen Format festgelegt sind, sind in Anhang I aufgeführt.
Article 2
Die Regelungen für das Füllen der in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/953 genannten Zertifikate sind in Anhang II aufgeführt.
Article 3
Die Anforderungen an die gemeinsame Struktur der eindeutigen Zertifikatkennung sind in Anhang III aufgeführt.
Article 4
Die Vorschriften für die Verwaltung der Public-Key-Zertifikate in Bezug auf das „EU-Digital COVID Certificate Gateway“ zur Unterstützung der Interoperabilitätsaspekte des Vertrauensrahmens sind in Anhang IV aufgeführt.
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