Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1129 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Festlegung der jährlichen Aufteilung der im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang verfügbaren Zuweisungen nach Mitgliedstaaten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4872)
Text
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Article 1
Die jährliche Aufschlüsselung der verfügbaren Zuweisungen nach Mitgliedstaaten im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang ist im Anhang festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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