Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1138 der Kommission vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung nationaler Pläne und ihrer Änderungen in Bezug auf Bulgarien und Rumänien zur Umsetzung der Validierungssysteme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 5158) (Nur der bulgarische und der rumänische Text sind verbindlich)
Text
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Article 1
Die Änderungen des nationalen Plans zur Umsetzung des Validierungssystems, die Bulgarien am 28. Oktober 2020 gemäß Artikel 109 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgelegt hat, werden genehmigt.
Article 2
Der nationale Plan zur Umsetzung des Validierungssystems, den Rumänien am 9. Dezember 2020 gemäß Artikel 109 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgelegt hat, wird genehmigt.
Article 3
Kommt die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse der im Rahmen von Titel X der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 durchgeführten Überprüfungen, Inspektionen und Audits zu dem Ergebnis, dass die gemäß den Artikeln 1 und 2 genehmigten Validierungspläne keine wirksame Umsetzung der in Artikel 109 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführten Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten ermöglichen, so kann sie nach Rücksprache mit den betreffenden Mitgliedstaaten die Änderung der Pläne fordern. Die Mitgliedstaaten ändern ihren Validierungsplan entsprechend dieser Aufforderung.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Republik Bulgarien und an Rumänien gerichtet.
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