Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1777 des Rates vom 5. Oktober 2021 zur Ermächtigung Italiens, auf zu Heizzwecken verwendetes Gasöl sowie auf elektrischen Strom, die im Gebiet der Gemeinde Campione d’Italia geliefert werden, ermäßigte Steuersätze anzuwenden
Text
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Article 1
Italien wird ermächtigt, auf zu Heizzwecken verwendetes Gasöl sowie auf elektrischen Strom, die im Gebiet der Gemeinde Campione d’Italia geliefert werden, ermäßigte Steuersätze anzuwenden, sofern die Mindeststeuerbeträge gemäß Artikel 9 und 10 der Richtlinie 2003/96/EG beachtet werden.
Article 2
Dieser Beschluss gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026. Sollte der Rat jedoch gemäß Artikel 113 oder einer anderen einschlägigen Bestimmung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein geändertes allgemeines System für die Besteuerung von Energieerzeugnissen einführen, mit dem die Ermächtigung gemäß Artikel 1 des vorliegenden Beschlusses nicht mehr vereinbar wäre, so läuft dieser Beschluss an dem Tag aus, an dem diese allgemeinen Regelungen anwendbar werden.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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