Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1778 des Rates vom 5. Oktober 2021 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme anzuwenden
Text
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Article 1
In Abweichung von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG wird die Bundesrepublik Deutschland ermächtigt festzulegen, dass bei der Übertragung von Emissionszertifikaten, die in einem nationalen Handelssystem nach dem Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen vom 12. Dezember 2019 gehandelt werden, der steuerpflichtige Leistungsempfänger der Mehrwertsteuerschuldner ist.
Article 2
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 31. Dezember 2024. Ein Antrag auf Verlängerung der in diesem Beschluss vorgesehenen Sondermaßnahme ist der Kommission bis zum 31. März 2024 zusammen mit einem Bericht über die Anwendung dieser Maßnahme vorzulegen, der eine Bewertung der Auswirkungen der Maßnahme auf die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs sowie Angaben über die Zahl der von der Maßnahme betroffenen Wirtschaftsbeteiligten und Umsätze enthält.
Article 3
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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