Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1803 der Kommission vom 8. Oktober 2021 zur Festlegung der vorläufigen Beträge, die jedem Mitgliedstaat aus den Mitteln der Reserve für die Anpassung an den Brexit bereitgestellt werden, und des Mindestbetrags für die Unterstützung lokaler und regionaler Küstengemeinden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 7330)
Text
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Article 1
Die vorläufigen Beträge, die jedem Mitgliedstaat aus den Mitteln der Reserve für die Anpassung an den Brexit bereitgestellt werden, und der Mindestbetrag der Unterstützung, der gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/1755 auszugeben ist, sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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