Beschluss (EU) 2021/1836 des Rates vom 15. Oktober 2021 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Abkommens zu vertreten ist
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 164 Absatz 1 des Austrittsabkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss bezüglich eines Beschlusses gemäß Artikel 164 Absatz 5 Buchstabe d dieses Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Das Austrittsabkommen wird wie folgt geändert: (1) In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Anzuwendende Rechtsvorschriften (Reihe A)“ die Empfehlung Nr. A1 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Ausstellung der Bescheinigung gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingefügt. (2) In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Elektronische Datenaustauschdienste (Reihe E)“ der Beschluss Nr. E6 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem eine Nachricht im System für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI) als rechtlich zugestellt gilt , eingefügt. (3) In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Querschnittsfragen (Reihe H)“ der Beschluss Nr. H9 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Verlängerung der in den Artikeln 67 und 70 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie im Beschluss Nr. S9 genannten Fristen aufgrund der COVID-19-Pandemie eingefügt. (4) In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Querschnittsfragen (Reihe H)“ der Beschluss Nr. H10 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit über die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Fachausschusses für Datenverarbeitung der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eingefügt. (5) In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Querschnittsfragen (Reihe H)“ der Beschluss Nr. H11 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Verlängerung der in den Artikeln 67 und 70 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 sowie im Beschluss Nr. S9 genannten Fristen aufgrund der COVID-19-Pandemie eingefügt. (6) In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Querschnittsfragen (Reihe H)“ die Empfehlung Nr. H2 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit betreffend die Aufnahme von Authentifizierungsmerkmalen in portablen Dokumenten, die von einem Träger eines Mitgliedstaats ausgestellt werden und den Status einer Person für die Zwecke der Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bescheinigen , eingefügt. (7) In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Krankheit (Reihe S)“ der Beschluss Nr. S11 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit über Erstattungsverfahren zur Durchführung der Artikel 35 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 eingefügt. (8) In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens werden folgende Rechtsakte gestrichen und ersetzt: a) Beschluss Nr. H8 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit über die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Fachausschusses für Datenverarbeitung der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit , der durch den Beschluss Nr. H10 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit über die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Fachausschusses für Datenverarbeitung der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ersetzt wird; b) Beschluss Nr. S9 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit über Erstattungsverfahren zur Durchführung der Artikel 35 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 , der durch den Beschluss Nr. S11 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit über Erstattungsverfahren zur Durchführung der Artikel 35 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ersetzt wird.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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