Beschluss (EU) 2021/1845 der Kommission vom 20. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/175 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Beherbergungsbetriebe sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 7427) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 6
Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe ‚Beherbergungsbetriebe‘ sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 30. Juni 2025.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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