Beschluss (GASP) 2021/1866 des Rates vom 22. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo
Text
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Article 1
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i des Beschlusses 2010/788/GASP erhält folgende Fassung: „i) die Planung, Steuerung oder Förderung von oder Beteiligung an Angriffen auf die Friedenssicherungskräfte der MONUSCO oder das Personal der Vereinten Nationen, einschließlich der Mitglieder der Expertengruppe, oder auf das medizinische und das humanitäre Personal;“.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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