Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1878 der Kommission vom 25. Oktober 2021 zur Benennung des Registers für die Domäne oberster Stufe .eu (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Das Europäische Register für Internetdomänen (European Registry for Internet Domains, EURid) wird gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/517 und vorbehaltlich des Artikels 2 als Register für die Domäne oberster Stufe .eu benannt und mit der Organisation und Verwaltung der Domäne oberster Stufe .eu betraut.
Article 2
Das Europäische Register für Internetdomänen (EURid) wird aufgefordert, einen Vertrag zu schließen, in dem die Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Kommission die Organisation und Verwaltung der Domäne oberster Stufe .eu durch das Register gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/517 überwacht. Sollten die Vertragsverhandlungen zwischen dem Europäischen Register für Internetdomänen (EURid) und der Kommission ohne Vertragsschluss enden, so wird der nächstplatzierte Antragsteller gemäß Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1083 als Register benannt. Der Dienstleistungskonzessionsvertrag hat eine anfängliche Laufzeit von fünf Jahren und kann einmal um einen weiteren Zeitraum von höchstens fünf Jahren verlängert werden.
Article 3
Der Durchführungsbeschluss 2014/207/EU der Kommission wird aufgehoben.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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