Beschluss (EU) 2021/1919 des Rates vom 29. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union zur Annahme eines Beschlusses im schriftlichen Verfahren von den Teilnehmern an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite in Bezug auf die Überprüfung der dort in Anhang VI enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite für Projekte zur Kohleverstromung zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt zur Annahme eines Beschlusses im schriftlichen Verfahren durch die Teilnehmer in Bezug auf die Überprüfung der Sektorvereinbarung über Exportkredite für Projekte zur Kohleverstromung in Anhang VI des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beruht auf dem Standpunkt der Europäischen Union .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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