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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2021/1920 des Rates vom 28. Juni 2021 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Katar andererseits

CELEX
32021D1920
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2021-06-28
In force since
2021-06-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Katar andererseits im Namen der Union wird —vorbehaltlich des Abschlusses — genehmigt .

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 3

Das Abkommen wird gemäß Artikel 29 Absatz 3 des Abkommens vorläufig angewendet, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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