Beschluss (EU) 2021/1943 der Kommission vom 14. Juni 2021 über die von der Slowakei durchgeführte staatliche Beihilfe SA.33797 (2013/C) (ex 2013/NN) (ex 2011/CP) zugunsten von NCHZ (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4185) (Nur der slowakische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Der Beschluss des zuständigen Organs, der beinhaltete, den Insolvenzverwalter anzuweisen, den Geschäftsbetrieb von NCHZ fortzuführen, und der am 26. Januar 2011 einstimmig vom Gläubigerausschuss und den gesicherten Gläubigern angenommen und am 17. Februar 2011 vom Insolvenzgericht in seiner Eigenschaft als Mitglied des zuständigen Organs nach dem Ablaufdatum des Gesetzes über strategische Unternehmen am 31. Dezember 2010 für verbindlich erklärt wurde, stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.
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