Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2021/1987 des Rates vom 9. November 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Verlängerung des Durchführungszeitraums für die Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32021D1987
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2021-11-09
In force since
2021-11-09
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Verlängerung des Durchführungszeitraums für die Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan bis 2024 zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf einer Empfehlung des Kooperationsrates .

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions