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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (GASP) 2021/1989 des Rates vom 15. November 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus

CELEX
32021D1989
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2021-11-15
In force since
2021-11-17
End of validity
2027-02-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 2j

1 Es ist verboten, Versicherungs- oder Rückversicherungsleistungen zu erbringen für a) die belarussische Regierung, ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen oder b) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer in Buchstabe a genannten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln.

2 Die Verbote nach Absatz 1 gelten weder für die Bereitstellung einer Haftpflichtversicherung für belarussische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, sofern das versicherte Risiko in der Union belegen ist, noch für die Bereitstellung von Versicherungsleistungen für diplomatische oder konsularische Vertretungen von Belarus in der Union.

3 Die Verbote nach Absatz 1 lassen die Erfüllung von Verträgen, die vor dem 25. Juni 2021 geschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, unberührt.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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