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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (GASP) 2021/1991 des Rates vom 15. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen (UNVIM)

CELEX
32021D1991
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2021-11-15
In force since
2021-11-15
End of validity
2027-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Die Union unterstützt mit diesem Beschluss das Büro des Sondergesandten des VN-Generalsekretärs für Jemen und die UNMHA im Hinblick auf den Einsatz des UNVIM in den Häfen von Hodeidah, Salif und Ras Issa und an anderen Standorten in Nachbarländern Jemens, soweit dies für die Umsetzung des UNVIM erforderlich ist. Zu diesem Zweck leistet die Union einen Beitrag zu den mit der Stärkung des UNVIM verbundenen Kosten und trägt somit dazu bei, auf die Bedürfnisse der jemenitischen Bevölkerung im Rahmen einer umfassenderen humanitären Strategie einzugehen.“

„(1 Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts beträgt 2059838 EUR für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 28. Februar 2022 und 2200000 EUR für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. September 2022. Der Rat überprüft diesen Bezugsrahmen bis zum 1. März 2022 unter anderem auf der Grundlage der Ausschöpfungsquote und einer Bedarfsanalyse der Kommission.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2021.

Relations

What this act cites, and what cites it.

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Versions

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