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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2021/2111 des Rates vom 25. November 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits zu der Einsetzung einer Arbeitsgruppe für Fischerei und der Annahme von deren Geschäftsordnung zu vertreten ist

CELEX
32021D2111
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2021-11-25
In force since
2021-11-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei zu der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Fischerei zu vertreten ist, ist in Anhang I dieses Beschlusses festgelegt.

2 Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Arbeitsgruppe für Fischerei zu der Annahme der Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für Fischerei und ihrer Erläuterung zu vertreten ist, ist in Anhang II des vorliegenden Beschlusses festgelegt.

3 Der Standpunkt der Union in der Arbeitsgruppe für Fischerei, der zu vertreten ist, wenn diese Arbeitsgruppe aufgefordert wird, Rechtsakte mit Rechtswirkung auszuarbeiten oder zu erlassen, wird gemäß Anhang III des vorliegenden Beschlusses näher festgelegt.

Article 2

Dieser Beschluss wird erforderlichenfalls überprüft und gegebenenfalls auf Vorschlag der Kommission vom Rat geändert. Eine Überprüfung findet in jedem Fall bis zum 31. Dezember 2022 statt.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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