Beschluss (EU) 2021/2123 des Rates vom 11. November 2021 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien und des zugehörigen Durchführungsprotokolls
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Unterzeichnung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien und des zugehörigen Durchführungsprotokolls im Namen der Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses dieser Rechtsakte — genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll werden gemäß ihren Artikeln 20 bzw. 19 ab ihrer Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions