Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2267 der Kommission vom 17. Dezember 2021 zur Festlegung des Formats für die Übermittlung von Daten und Informationen über die gesammelten nach dem Konsum anfallenden Abfälle von Tabakprodukten mit Filter sowie Filtern, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten vertrieben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Übermittlung der Daten
Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2019/904 in dem in Anhang I des vorliegenden Beschlusses festgelegten Format. Sie übermitteln den Qualitätskontrollbericht gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie in Bezug auf diese Daten in dem in Anhang II des vorliegenden Beschlusses festgelegten Format.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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