Delegierte Verordnung (EU) 2021/37 der Kommission vom 7. Dezember 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Streichung der Mongolei aus der Tabelle unter Nummer I des Anhangs (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 wird in der Tabelle unter Punkt „I. Drittländer mit hohem Risiko, die sich schriftlich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet haben“ folgende Zeile gestrichen: 10Mongolei
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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