Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2021/237 der Kommission vom 21. Dezember 2020 zur Änderung der in den Delegierten Verordnungen (EU) 2015/2205, (EU) 2016/592 und (EU) 2016/1178 der Kommission festgelegten technischen Regulierungsstandards hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32021R0237
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2020-12-21
In force since
2021-02-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205

„(3 Abweichend von den Absätzen 1 und 2 wird die Clearingpflicht bei Kontrakten, die einer im Anhang aufgeführten Kategorie von OTC-Derivaten angehören, ab dem 18. Februar 2022 wirksam, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Die Clearingpflicht wurde nicht vor dem 18. Februar 2021 ausgelöst; b) die Kontrakte werden zu dem alleinigen Zweck verlängert, die im Vereinigten Königreich ansässige Gegenpartei durch eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gegenpartei zu ersetzen.“.

Article 2 Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/592

„(3 Abweichend von den Absätzen 1 und 2 wird die Clearingpflicht bei Kontrakten, die einer im Anhang aufgeführten Kategorie von OTC-Derivaten angehören, ab dem 18. Februar 2022 wirksam, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Die Clearingpflicht wurde nicht vor dem 18. Februar 2021 ausgelöst; b) die Kontrakte werden zu dem alleinigen Zweck verlängert, die im Vereinigten Königreich ansässige Gegenpartei durch eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gegenpartei zu ersetzen.“.

Article 3 Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1178

„(3 Abweichend von den Absätzen 1 und 2 wird die Clearingpflicht bei Kontrakten, die einer im Anhang aufgeführten Kategorie von OTC-Derivaten angehören, ab dem 18. Februar 2022 wirksam, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Die Clearingpflicht wurde nicht vor dem 18. Februar 2021 ausgelöst; b) die Kontrakte werden zu dem alleinigen Zweck verlängert, die im Vereinigten Königreich ansässige Gegenpartei durch eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gegenpartei zu ersetzen.“.

Article 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions