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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2021/646 der Kommission vom 19. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf einheitliche Verfahren und technische Spezifikationen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Notfall-Spurhalteassistenten (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32021R0646
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-04-19
In force since
2021-05-10
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Administrative Vorschriften und technische Spezifikationen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf Notfall-Spurhalteassistenten

1 Der Beschreibungsbogen, der gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/858 mit dem Antrag auf Typgenehmigung eines Fahrzeugtyps hinsichtlich des Notfall-Spurhalteassistenten vorgelegt wird, besteht aus den für dieses System relevanten Informationen gemäß Anhang I Teil 1.

2 Für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich Notfall-Spurhalteassistenten gelten die technischen Spezifikationen in Anhang I Teil 2.

3 Sind Kraftfahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung anstelle von Notfall-Spurhalteassistenten mit Spurhaltewarnsystemen gemäß Artikel 3 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2019/2144 ausgerüstet, müssen diese Spurhaltewarnsysteme den einschlägigen technischen Spezifikationen in Anhang I Teil 2 entsprechen.

4 Der EU-Typgenehmigungsbogen für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich des Notfall-Spurhalteassistenten gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858 ist gemäß Anhang I Teil 3 auszustellen.

Article 2 Sicherheitsaudit

Die Verfahren für die Überprüfung der Sicherheitsaspekte elektronischer Steuerungssysteme der Notfall-Spurhalteassistenten durch die Genehmigungsbehörden oder technischen Dienste und für die Bewertung der von den Herstellern vorgelegten technischen Unterlagen sind in Anhang II festgelegt.

Article 3 Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 6. Juli 2022.

Relations

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