Durchführungsverordnung (EU) 2021/982 der Kommission vom 17. Juni 2021 zur Verlängerung der Zulassung von 6-Phytase aus Trichoderma reesei (CBS 122001) als Futtermittelzusatzstoff für Schweine und Geflügel (Zulassungsinhaber: Royal Oy) sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 277/2010, (EU) Nr. 891/2010 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 886/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Zulassung der im Anhang genannten Zubereitung aus 6-Phytase aus Trichoderma reesei (CBS 122001), die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2
1 Die Zubereitung aus 6-Phytase aus Trichoderma reesei (CBS 122001) und diese Zubereitung enthaltende Vormischungen, die vor dem 8. Januar 2022 gemäß den vor dem 8. Juli 2021 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Einzel- und Mischfuttermittel, die die in Absatz 1 genannte Zubereitung enthalten und vor dem 8. Juli 2022 gemäß den vor dem 8. Juli 2021 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.
Article 3
Die Verordnungen (EU) Nr. 277/2010, (EU) Nr. 891/2010 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 886/2011 werden aufgehoben.
Article 4
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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