Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1018 der Kommission vom 22. Juni 2021 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung von Indikatoren der globalen Systemrelevanz und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1030/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32021R1018
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-06-22
In force since
2021-06-24
End of validity
2026-12-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 6a Offenlegung von Indikatoren der globalen Systemrelevanz

1 Global systemrelevante Institute legen die Informationen über die Werte der in Artikel 441 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Indikatoren, aus denen sich ihr Bewertungsergebnis ergibt, unter Verwendung des in Artikel 434a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten einheitlichen Offenlegungsformats offen, das die zuständigen Behörden gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1222/2014 der Kommission zur Erhebung der Indikatorwerte verwenden, mit Ausnahme jeglicher gemäß jenem Artikel erhobener Zusatzdaten und Zusatzinformationen.

2 Global systemrelevante Institute legen die in Absatz 1 genannten Informationen in ihrem Säule 3-Bericht zum Jahresende offen. Global systemrelevante Institute legen die in Absatz 1 genannten Informationen in ihrem ersten Säule 3-Bericht nach der endgültigen Übermittlung der Indikatorwerte an die zuständigen Behörden erneut offen, falls die übermittelten Zahlen von den im Säule 3-Bericht zum Jahresende offengelegten Zahlen abweichen.“

Article 2 Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1030/2014

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1030/2014 wird aufgehoben.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 28. Juni 2021.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions