Delegierte Verordnung (EU) 2021/1040 der Kommission vom 16. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/128 hinsichtlich der Anforderungen an Pestizide in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen und Kleinkindern entwickelt wurden (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
„(1 Für die Zwecke dieses Artikels bezeichnet der Ausdruck ‚Rückstand‘ den Pestizidrückstand gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 396/2005.“
Article 2
Die Anhänge II und III der Delegierten Verordnung (EU) 2016/128 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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