Durchführungsverordnung (EU) 2021/1053 der Kommission vom 25. Juni 2021 zur Aufhebung der endgültigen Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 eingeführt wurden
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Article 1
1 Die Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 eingeführt wurden, werden mit Wirkung vom 9. Dezember 2015 aufgehoben.
2 Alle endgültigen Zölle, die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 entrichtet wurden, werden nach Maßgabe der geltenden Zollvorschriften erstattet oder erlassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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