Durchführungsverordnung (EU) 2021/1123 der Kommission vom 8. Juli 2021 zur Aussetzung der nach der Entscheidung über eine Handelsstreitigkeit im Rahmen der Streitbeilegungsvereinbarung der Welthandelsorganisation mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1646 eingeführten handelspolitischen Maßnahmen betreffend bestimmte Waren aus den Vereinigten Staaten von Amerika
Text
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Article 1
Die Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1646 wird mit Wirkung vom 11. Juli 2021 für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgesetzt. Dementsprechend gelten unbeschadet einer weiteren Aussetzung oder Änderung, einschließlich einer Wiedereinführung, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1646 vorgesehenen Zölle wieder ab einschließlich 11. Juli 2026.
Article 2
Diese Verordnung tritt am 11. Juli 2021 in Kraft.
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