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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1140 der Kommission vom 5. Mai 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32021R1140
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2021-05-05
In force since
2021-07-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Abweichend von Absatz 1 und nach Durchführung einer Risikobewertung unter Berücksichtigung des Seuchenprofils kann die zuständige Behörde von der Einrichtung einer Sperrzone absehen, wenn eine Seuche der Kategorie A an folgenden Orten ausbricht:“

„(5 Tierische Nebenprodukte aus Tieren gelisteter Arten, die aus der Sperrzone stammen und aus ihr heraus verbracht werden, werden von einer von einem amtlichen Tierarzt ausgestellten Veterinärbescheinigung begleitet, in der bescheinigt wird, dass sie unter den von der zuständigen Behörde im Einklang mit den in diesem Kapitel festgelegten Bedingungen aus der Sperrzone verbracht werden dürfen.“

Article 112 Aufhebungen

1 Die Richtlinien 92/66/EWG, 2001/89/EG, 2003/85/EG und 2005/94/EG sowie die auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsakte gelten ab dem 21. April 2021 nicht mehr.“

2 Die Richtlinien 2000/75/EG und 2002/60/EG sowie die auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsakte gelten ab dem 14. Juli 2021 nicht mehr.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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