Delegierte Verordnung (EU) 2021/1254 der Kommission vom 21. April 2021 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(1 Kapitel II und Kapitel III Abschnitte 1 bis 4, Artikel 64 Absatz 4, Artikel 65 und Abschnitte 6 bis 8 sowie — soweit sie sich auf diese Bestimmungen beziehen — Kapitel I und Kapitel VIII dieser Verordnung finden auf Verwaltungsgesellschaften bei der Erbringung von Dienstleistungen gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 6 Absatz 6 der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates Anwendung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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