Delegierte Verordnung (EU) 2021/1334 der Kommission vom 27. Mai 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anspielungen auf rechtlich vorgeschriebene Bezeichnungen von Spirituosen oder geografische Angaben für Spirituosen in der Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung anderer Spirituosen
Text
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Article 1
„(4 Die in den Absätzen 2 und 3 genannten Anspielungen erscheinen a) nicht mit der Bezeichnung des alkoholischen Getränks auf derselben Zeile; b) in einer Schriftgröße, die höchstens halb so groß ist wie die für die Bezeichnung des alkoholischen Getränks verwendete Schriftgröße und — bei der Verwendung von zusammengesetzten Begriffen — in einer Schriftgröße, die höchstens halb so groß ist wie die Schriftgröße, die entsprechend Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe c für zusammengesetzte Begriffe verwendet wird; und c) — im Fall von Anspielungen in der Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen — immer zusammen mit der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung der Spirituose, die im selben Sichtfeld anzubringen ist wie die Anspielung.“
Article 2
Spirituosen, die die Anforderungen gemäß Artikel 12 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/787 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung nicht erfüllen, aber den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 entsprechen und vor dem 31. Dezember 2022 gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht werden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 25. Mai 2021.
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