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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1335 der Kommission vom 27. Mai 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnung von Spirituosen, die aus der Kombination einer Spirituose mit einem oder mehreren Lebensmitteln hervorgehen

CELEX
32021R1335
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2021-05-27
In force since
2021-05-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Ein zusammengesetzter Begriff zur Bezeichnung eines alkoholischen Getränks a) ist in einheitlichen Schriftzeichen derselben Art, Größe und Farbe anzubringen; b) darf nicht durch einen Text oder eine Abbildung unterbrochen werden, der bzw. die nicht Teil des Begriffs ist; c) darf nicht in einer Schriftgröße erscheinen, die größer ist, als die Schriftgröße, die für die Bezeichnung des alkoholischen Getränks verwendet wird; und d) — falls es sich bei dem alkoholischen Getränk um eine Spirituose handelt — ist immer zusammen mit der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung der Spirituose anzugeben, die im selben Sichtfeld wie der zusammengesetzte Begriff erscheinen muss, es sei denn, die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung wird durch einen zusammengesetzten Begriff gemäß Artikel 10 Absatz 5 Buchstabe b ersetzt.“

Article 2

Spirituosen, die die Anforderungen gemäß Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/787 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung nicht erfüllen, aber den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 entsprechen und vor dem 31. Dezember 2022 gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht werden.

Article 3

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 25. Mai 2021.

Relations

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