Delegierte Verordnung (EU) 2021/1375 der Kommission vom 11. Juni 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 hinsichtlich der Änderung traditioneller Begriffe im Weinsektor
Text
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Article 34 Änderung eines traditionellen Begriffs
Ein Antragsteller, der die Bedingungen des Artikels 25 erfüllt, kann für die in Artikel 26 Absatz 1 Buchstaben a bis f genannten Elemente die Genehmigung einer Änderung eines eingetragenen traditionellen Begriffs beantragen. Die Artikel 26 bis 31 gelten sinngemäß für Änderungsanträge.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 14. Januar 2019.
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