Durchführungsverordnung (EU) 2021/1414 der Kommission vom 27. August 2021 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/422 zur Zulassung einer Zubereitung aus Enterococcus faecium DSM 7134 als Futtermittelzusatzstoff für Legehennen (Zulassungsinhaber: Lactosan GmbH&Co. KG) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/422 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Article 2
1 Die im Anhang genannte Zubereitung und die diese enthaltenden Vormischungen, die vor dem 1. Dezember 2021 nach Maßgabe der vor dem 31. August 2021 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht werden.
2 Einzel- und Mischfuttermittel, die die in Absatz 1 beschriebene(n) Zubereitung und Vormischungen enthalten und vor dem 31. August 2022 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 31. August 2021 galten, hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht werden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions