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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1434 der Kommission vom 2. September 2021 zur Einstellung einer Überprüfung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 443/2011 und (EU) Nr. 444/2011 des Rates zur Ausweitung des endgültigen Ausgleichs- bzw. Antidumpingzolls auf die aus Kanada versandten Einfuhren von Biodiesel

CELEX
32021R1434
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-09-02
In force since
2021-09-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2098 der Kommission eingeleitete Überprüfung wird eingestellt.

Article 2

Der gemäß Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1518 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1266 der Kommission für „alle übrigen Unternehmen“ geltende Antidumpingzoll wird für die Einfuhren des Unternehmens Verbio Diesel Canada Corporation mit Wirkung vom 16. Dezember 2020 wieder eingeführt. Der in Absatz 1 genannte Antidumpingzoll wird mit Wirkung vom 16. Dezember 2020 auf die Einfuhren erhoben, die gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2098 der Kommission zollamtlich erfasst wurden.

Article 3

Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2098 der Kommission einzustellen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.

Article 4

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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