Durchführungsverordnung (EU) 2021/1471 der Kommission vom 18. August 2021 zur Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnungen (EU) 2020/2235 und (EU) 2020/2236 hinsichtlich der Bezugnahmen auf nationale Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen bestimmter Wassertierseuchen und in Bezug auf Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Tieren und Waren in die Union zulässig ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Anhänge I, II, III und V der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 werden gemäß dem Teil 1 des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Die Anhänge I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2236 werden gemäß dem Teil 2 des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 3
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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