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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1754 der Kommission vom 4. Oktober 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1382 zur Änderung bestimmter Verordnungen zur Einführung von Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen, für die eine Schutzmaßnahme gilt

CELEX
32021R1754
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-10-04
In force since
2021-10-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1382 wird wie folgt geändert: 1. In Anhang 1.B „Liste der Verordnungen, mit denen Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen auf die Waren eingeführt wurden, für die Schutzmaßnahmen gelten“ wird folgender Absatz hinzugefügt: „20) Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei (ABl. L 238 vom 6.7.2021, S. 32).“ 2. In Anhang 2 „Während der Geltungsdauer eines Schutzzolls anwendbare Antidumping- und/oder Ausgleichszollsätze für ein und dieselbe Ware“ wird folgender Anhang 2.19 hinzugefügt: „ANHANG 2.19 Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei (ABl. L 238 vom 6.7.2021, S. 32). LandUnternehmenTARIC-ZusatzcodeUrsprünglicher endgültiger AntidumpingzollAntidumpingzoll während der Geltungsdauer der SchutzmaßnahmeTürkeiÇolakoğlu Metalurji A.Ş.C6027,3 %0,0 %TürkeiErdemir-Gruppe: — Ereğli Demir ve Çelik Fabrikalari T.A.S. — İskenderun Demir ve Çelik A.Ş.C6035,0 %0,0 %TürkeiHabaş Sinai ve Tibbi Gazlar İstihsal Endüstrisi A.ŞC6044,7 %0,0 %TürkeiAğir Haddecilik A.Ş.C6055,7 %0,0 %TürkeiBorçelik Çelik Sanayii Ticaret A.Ş.C6065,7 %0,0 %TürkeiAlle übrigen UnternehmenC9997,3 %0,0 %“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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