Delegierte Verordnung (EU) 2021/1950 der Kommission vom 10. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Artikel 8 der Richtlinie 2009/81/EG wird wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a wird „428000 EUR“ ersetzt durch „431000 EUR“; 2. in Buchstabe b wird „5350000 EUR“ ersetzt durch „5382000 EUR“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.
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