Delegierte Verordnung (EU) 2021/1952 der Kommission vom 10. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Richtlinie 2014/24/EU wird wie folgt geändert: 1. Artikel 4 wird wie folgt geändert: a) Unter Buchstabe a wird „5350000 EUR“ ersetzt durch „5382000 EUR“; b) unter Buchstabe b wird „139000 EUR“ ersetzt durch „140000 EUR“; c) unter Buchstabe c wird „214000 EUR“ ersetzt durch „215000 EUR“. 2. Artikel 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Unter Buchstabe a wird „5350000 EUR“ ersetzt durch „5382000 EUR“; b) unter Buchstabe b wird „214000 EUR“ ersetzt durch „215000 EUR“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.
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