Durchführungsverordnung (EU) 2021/1971 der Kommission vom 13. September 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Meldebögen, Begriffsbestimmungen und IT-Lösungen, die von Instituten für Meldungen an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und an zuständige Behörden gemäß Artikel 78 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I wird durch Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt; 2. Anhang II wird durch Anhang II der vorliegenden Verordnung ersetzt; 3. Anhang III wird durch Anhang III der vorliegenden Verordnung ersetzt; 4. Anhang IV wird durch Anhang IV der vorliegenden Verordnung ersetzt; 5. Anhang V wird durch Anhang V der vorliegenden Verordnung ersetzt; 6. Anhang VI wird durch Anhang VI der vorliegenden Verordnung ersetzt; 7. Anhang VII wird durch Anhang VII der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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