Durchführungsverordnung (EU) 2021/2046 der Kommission vom 23. November 2021 zur Gewährung von Schutz in der Union für die im internationalen Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben der Genfer Akte eingetragene geografische Angabe „ម្រេចកំពត“/„Kampot Pepper“
Text
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Article 1
Der als geografische Angabe in das internationale Register eingetragene Name „ម្រេចកំពត“/„Kampot Pepper“ wird in der Union geschützt. Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein der Kategorie „Pfeffer“ zuzuordnendes Erzeugnis bezeichnet.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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