Durchführungsverordnung (EU) 2021/2094 der Kommission vom 29. November 2021 zur Zulassung von Decoquinat (Deccox und Avi-Deccox 60G) als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner (Zulassungsinhaber: Zoetis Belgium SA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1289/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Zulassung
Der in den Anhängen beschriebene Stoff Decoquinat, der in die Zusatzstoffkategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika“ einzuordnen ist, wird unter den in den Anhängen aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 1289/2004 wird aufgehoben.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
Der in Anhang I beschriebene Stoff und die diesen Stoff enthaltenden Futtermittel, die vor dem 20. Juni 2022 gemäß den vor dem 20. Dezember 2021 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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