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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2021/2269 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1091 im Hinblick auf den Beitrag der Union für integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32021R2269
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2021-12-15
In force since
2021-12-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(7 Der Finanzbeitrag der Union für die in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Finanzhilfen wird aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und, ab dem 1. Januar 2023, gemäß Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährt.

„(1 Die Finanzausstattung der Union für die Durchführung des Programms zur Datenerhebung für die Referenzjahre 2023 und 2026, einschließlich der erforderlichen Mittel für die Verwaltung, Aufrechterhaltung und Entwicklung der Datenbanksysteme, die in der Kommission zur Verarbeitung der von den Mitgliedstaaten gemäß dieser Verordnung übermittelten Daten verwendet werden, beläuft sich für den Zeitraum, der von der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates abgedeckt wird, auf 40000000 EUR.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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