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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2021/2283 des Rates vom 20. Dezember 2021 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013

CELEX
32021R2283
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2021-12-20
In force since
2021-12-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Für die im Anhang aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse werden autonome Zollkontingente der Union (im Folgenden „Kontingente“) eröffnet.

2 Bei den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Kontingenten werden die in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für die Kontingentszeiträume in Höhe der im Anhang dieser Verordnung angegebenen Kontingentszollsätze und Kontingentsmengen ausgesetzt.

3 Absätze 1 und 2 gelten nicht für Gemische, Zubereitungen oder aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Waren, die die im Anhang aufgeführten Waren enthalten.

Article 2

Die in Artikel 1 dieser Verordnung genannten Kontingente werden von der Kommission gemäß den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verwaltet.

Article 3

Wird eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr für Waren abgegeben, für die im Anhang besondere Maßeinheiten vorgesehen sind, wird die genaue Menge der eingeführten Waren unter Verwendung der im Anhang angegebenen besonderen Maßeinheit in dieser Anmeldung eingetragen.

Article 4

Die Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 wird aufgehoben.

Article 5

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.

Relations

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