Durchführungsverordnung (EU) 2021/2286 der Kommission vom 16. Dezember 2021 zu den für das Referenzjahr 2023 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben zu liefernden Daten hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Die Beschreibung der in Anhang III der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten Variablen zu den Kernstrukturdaten ist in Anhang I dieser Verordnung festgelegt.
2 Die Liste der Variablen für Themenbereiche und Einzelthemen innerhalb der Module ist in Anhang II dieser Verordnung festgelegt.
3 Die Beschreibungen der Variablen, die von den Mitgliedstaaten für die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Themen und Einzelthemen innerhalb der Module zu verwenden sind, sind in Anhang III dieser Verordnung festgelegt.
Article 2
Die Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 wird aufgehoben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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